§45a SGB
Da wir auch finanziell entlasten wollen, hat das ganze Team eine Schulung absolviert. Diese ermöglicht uns, durch eine zertifizierte Zulassung, laut §45a im Sozial-Gesetz-Buch, "Angebote zur Unterstützung im Alltag", über den Entlasstungsbetrag bei Pflegestufe, mit den Kassen abzurechnen.
Gerne unterstützen wir Sie auch bei Anträgen, Behördengängen und weiteren Möglichkeiten, dass Sie rundum versorgt sind.